Der Staat gibt Millionen Euro für Demokratieförderung, Extremismusprävention und gesellschaftlichen Zusammenhalt aus. Das ist zunächst einmal nichts Anrüchiges. Doch was geschieht, wenn Organisationen, die staatliche Fördermittel erhalten, zugleich öffentlich gegen eine konkrete Partei Stellung beziehen, Demonstrationen unterstützen oder sogar ein Parteiverbotsverfahren fordern? Eine Spurensuche zwischen notwendiger Demokratieförderung und politischer Grenzziehung.
Deutschland lässt sich die Förderung seiner demokratischen Zivilgesellschaft einiges kosten. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bezeichnet sich selbst als das finanzstärkste und umfassendste Präventions- und Gestaltungsprogramm des Bundes für Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention. Die dritte Förderperiode läuft von 2025 bis 2032. Daran ist zunächst nichts ungewöhnlich. Ein demokratischer Staat darf politische Bildung betreiben, Extremismus bekämpfen und Projekte gegen Antisemitismus, Rassismus oder politische Gewalt unterstützen. Interessant wird es jedoch an einer anderen Stelle. Was passiert, wenn Empfänger staatlicher Fördermittel gleichzeitig selbst politische Akteure werden?
Die Amadeu Antonio Stiftung, das Beispiel par excellence!
Die Amadeu Antonio Stiftung gehört zu den bekanntesten Organisationen auf diesem Gebiet. Allein als koordinierende Organisation des Kooperationsverbundes „KompRex – Kompetent in der Rechtsextremismusprävention“ erhält sie aus „Demokratie leben!“ sowohl 2025 als auch 2026 jeweils 622.916,57 Euro. Hinzu kommt beispielsweise das Projekt „Good Gaming Support“, ebenfalls getragen von der Stiftung. Dafür werden 2025 und 2026 jeweils weitere 250.000 Euro bewilligt. Bemerkenswert ist vor allem das Monitoring des Projektes „Good Gaming Support“. Mit staatlicher Förderung beobachtet und analysiert „Good Gaming Support“ politische Debatten in Gaming-Communitys und richtet den Blick dabei insbesondere auf rechtsextreme Akteure, Narrative und Strategien.
Die Stiftung tritt gleichzeitig ausgesprochen politisch auf. Im Januar 2026 übergab sie beispielsweise eine Petition mit mehr als 240.000 Unterstützern unter dem Titel „AfD will uns zerstören: Lasst das nicht zu!“. Die Petition wandte sich gegen politische Bestrebungen der AfD, staatliche Förderungen für entsprechende Organisationen zu beenden. Damit ist allerdings noch nicht bewiesen, dass Fördermittel aus „Demokratie leben!“ für diese Petition verwendet wurden. Doch genau diese Unterscheidung ist wichtig.
Gesicht Zeigen! Staatlich gefördert und eindeutig politisch positioniert
Noch deutlicher lässt sich das Spannungsverhältnis beim Verein „Gesicht Zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland“ beobachten. Für seine Arbeit im Kooperationsverbund gegen Rechtsextremismus erhält der Verein aus „Demokratie leben!“ 2026 422.980 Euro. Im Lobbyregister des Bundestages weist der Verein für 2025 außerdem drei öffentliche Förderungen über 10.000 Euro aus. 420.001 bis 430.000 Euro vom Bundesfamilienministerium, 120.001 bis 130.000 Euro vom Land Berlin und weitere 860.001 bis 870.000 Euro von der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Gleichzeitig ist seine politische Haltung gegenüber der AfD unmissverständlich. Im März 2026 forderte Gesicht Zeigen! öffentlich eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD. Auf der eigenen Internetseite nennt der Verein außerdem ausdrücklich „Demonstrationen gegen AfD und Pegida“ als Beispiele seines gesellschaftlichen Engagements. Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt bezeichnete Gesicht Zeigen! das dortige AfD-Wahlergebnis als „historischen Dammbruch“.
Genau hier entsteht nun die berechtigte Frage, wie weit eine staatlich geförderte Organisation in den parteipolitischen Wettbewerb eingreifen darf ?
Aber bezahlt der Staat damit Anti-AfD-Demonstrationen?
An dieser Stelle muss man jedoch sehr genau bleiben. Aus der Tatsache, dass eine Organisation staatliche Fördermittel erhält und gleichzeitig gegen eine Partei demonstriert, folgt nicht automatisch, dass damit der Staat per se die Demonstration gegen die Partei finanziert. Die Fördermittel werden grundsätzlich für bestimmte Projekte bewilligt. Wenn ein Verein daneben aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden oder anderen Einnahmen politische Aktionen finanziert, muss zwischen beiden Bereichen unterschieden werden. Wer behauptet, der Bund habe beispielsweise 400.000 Euro überwiesen, damit ein Verein gegen die AfD demonstriert, müsste genau diesen Zahlungsweg nachweisen. Einen solchen pauschalen Nachweis lässt sich zur Zeit nicht erbringen.
Omas gegen Rechts! Ein gutes Beispiel für die notwendige Genauigkeit
Gerade bei „Omas gegen Rechts“ zeigt sich, wie schnell die Debatte ungenau wird. Die Bundesregierung erklärte 2025, dass „Omas gegen Rechts“ keine direkte Förderung aus den Bundesprogrammen „Demokratie leben!“, „Zusammenhalt durch Teilhabe“ oder durch die Bundeszentrale für politische Bildung erhalten. Gleichzeitig erklärte sie jedoch, dass im Rahmen anderer Strukturen beziehungsweise „Partnerschaften für Demokratie“ bestimmte Projekte der Omas gegen Rechts Fördermittel erhalten haben. Für zwei konkret abgefragte Gruppen in Hannover und Barsinghausen stellte die Bundesregierung 2026 wiederum fest, dass diese zwischen 2020 und 2026 weder unmittelbar noch mittelbar Bundesmittel erhalten hatten. Pauschale Aussagen wie „Die Omas gegen Rechts werden vom Bund finanziert“ sind deshalb ebenso problematisch, wie die gegenteilige Behauptung, es habe überhaupt keine öffentliche Förderung gegeben. Man muss auf Organisation, Ortsgruppe, Projekt, Förderprogramm und Förderjahr schauen.
Auch Linksextremismus und Islamismus werden bekämpft
Zu einer fairen Betrachtung gehört noch etwas anderes. „Demokratie leben!“ finanziert keineswegs ausschließlich Projekte gegen Rechtsextremismus. Das Institut für Beratung, Begleitung und Bildung erhält 2026 beispielsweise 374.653 Euro für Arbeit zum Thema Linksextremismus.
Das Projekt „Wilde Wasser – Linksextremismusprävention in Brandenburg“ erhält 2025 und 2026 jeweils 250.000 Euro. Ziel ist ausdrücklich, Jugendliche und Multiplikatoren für linksextremistische Radikalisierung und politische Gewalt zu sensibilisieren. Ein weiteres Projekt der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg erhält 2026 248.100 Euro, um sich unter anderem mit linker Militanz und Linksextremismus unter Schülern und Studierenden auseinanderzusetzen. Auch islamistischer Extremismus wird gefördert bekämpft. Die Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extremismus erhält 2026 625.000 Euro, Ufuq weitere 466.197,60 Euro.
Die Behauptung, das gesamte Programm diene ausschließlich dem politischen Kampf gegen rechts, wäre daher mit den Förderlisten nicht vereinbar.
Die eigentliche Grauzone liegt woanders
Das eigentliche Problem ist subtiler. Eine Organisation erhält beispielsweise mehrere hunderttausend Euro für Personal, Bildungsarbeit, Netzwerke oder bestimmte Projekte. Dadurch können professionelle Strukturen entstehen wie Büros, Mitarbeiter, Kontakte, Bekanntheit, technische Infrastruktur und organisatorisches Wissen. Daneben kann dieselbe Organisation politische Aktivitäten entfalten, die formal nicht aus dem geförderten Projekt bezahlt werden. Deshalb ist die Frage, ob eine Demonstration mit Steuergeld finanziert wurde, irreführend, beziehungsweise läuft ins Leere. Die richtige Frage, die gestellt werden muss, ist, wie sauber sich öffentlich finanzierte Organisationsstrukturen und eigenständige politische Kampagnen praktisch voneinander trennen lassen?
Die korrekte Beantwortung dieser Frage ist bedeutend schwieriger und sie betrifft keineswegs nur die AfD. Heute mag eine Regierung Organisationen fördern, deren gesellschaftspolitische Vorstellungen weitgehend mit ihren eigenen übereinstimmen. Morgen könnte eine Regierung mit vollkommen anderen politischen Mehrheiten dieselben Instrumente nutzen. Genau deshalb sollten Regeln nicht danach beurteilt werden, wem sie momentan politisch nützen, sondern danach, ob sie auch bei vertauschten politischen Vorzeichen akzeptabel wären.
Gemeinnützig bedeutet nicht unpolitisch
Auch hier lohnt sich eine Differenzierung. Die Bundesregierung erklärte 2025 zur Gemeinnützigkeit, dass steuerbegünstigte Organisationen ihre Mittel weder unmittelbar, noch mittelbar zur Unterstützung politischer Parteien einsetzen dürfen. Eine parteipolitische Betätigung sei mit der Gemeinnützigkeit nicht vereinbar. Gleichzeitig dürfen gemeinnützige Organisationen durchaus gelegentlich zu tagespolitischen Fragen Stellung beziehen, wenn dies die gesetzlichen Grenzen nicht überschreitet. Damit jedoch entsteht zwangsläufig ein Grenzbereich. Wann ist eine Aussage noch politische Meinungsäußerung? Wann wird daraus eine Kampagne? Und wann wird aus einer Kampagne faktisch die Unterstützung oder Bekämpfung einer bestimmten Partei?
Die Debatte ist längst im Bundestag angekommen
Diese Fragen beschäftigen inzwischen auch das Parlament. Bereits 2025 stellte die damalige CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Kleine Anfrage mit bemerkenswerten 551 Fragen zur „politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen“. Dabei ging es ausdrücklich um mögliches parteipolitisches Agieren staatlich geförderter Organisationen. Im Juli 2026 beantragte die AfD-Fraktion, das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ einzustellen. Sie begründete dies unter anderem mit behaupteter politischer Einseitigkeit und mangelnder Transparenz. Alle anderen Bundestagsfraktionen lehnten diesen Antrag ab. Aber auch die Bundesregierung sieht allerdings Reformbedarf. Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien erklärte 2026, Demokratiearbeit müsse Menschen stärker in ihrem normalen Lebensumfeld erreichen. Sie nannte ausdrücklich Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, freiwillige Feuerwehren, Landjugend, Sportvereine und kulturelle Bildung als mögliche Partner. Gleichzeitig betonte sie, neben Rechtsextremismus müssten auch Antisemitismus, Linksextremismus und andere demokratiefeindliche Entwicklungen berücksichtigt werden.
Deshalb brauchen wir eine einfache Regel
Eine Demokratie braucht engagierte Bürger. Sie braucht Vereine, Initiativen und Menschen, die Rassismus, Antisemitismus, Rechts- und Linksextremismus oder religiösen Extremismus bekämpfen. Dafür kann es gute Gründe für staatliche Unterstützung geben. Aber je politischer eine Organisation selbst auftritt, desto wichtiger werden Transparenz und nachvollziehbare Grenzen.
Jeder Bürger sollte problemlos feststellen können, wer wieviel Geld für welches konkrete Projekt bekommt, welche Mitarbeiter und Strukturen damit bezahlt werden, ob die Organisation politische Kampagnen daneben führt und wie kontrolliert wird, dass staatliche Projektmittel und parteipolitische Aktivitäten tatsächlich getrennt bleiben.
Interessanterweise wurde erst am 30. September 2026 ein entsprechendes Regelungsvorhaben im Lobbyregister des Bundestages eingetragen. Die „Initiative Transparente Demokratie“ fordert, staatliche Förderung und steuerliche Begünstigung politisch tätiger Organisationen verbindlicher an parteipolitische Neutralität zu koppeln. Ob dieser konkrete Vorschlag der richtige Weg ist, darüber kann man streiten. Die zugrunde liegende Frage sollte eine Demokratie jedoch beantworten können.
Demokratie fördern, aber mit offenem Visier
Das Problem liegt deshalb gar nicht darin, dass Deutschland Geld für seine Demokratie ausgibt. Es gehlt vielmehr um die Frage, wie transparent und politisch ausgewogen dieses Geld vergeben und kontrolliert wird. Wer Rechtsextremismus bekämpft, sollte dafür genauso Rechenschaft über öffentliche Mittel ablegen wie jemand, der Linksextremismus, Islamismus oder Antisemitismus bekämpft. Und wer als gesellschaftliche Organisation offensiv gegen eine konkrete demokratisch zugelassene Partei kämpft, muss damit rechnen, dass Bürger besonders genau wissen wollen, in welchem Umfang seine Strukturen gleichzeitig vom Staat finanziert werden. Das ist keine Frage von rechts oder links, sondern eine Frage nach demokratischer Hygiene. Eine Demokratie gewinnt Vertrauen nicht dadurch, dass sie ihren Bürgern erklärt, wer die Guten und wer die Bösen sind, sondern durch transparente Regeln, gleiche Maßstäbe und dadurch, dass politische Auseinandersetzungen dort entschieden werden, wo sie in einer Demokratie grundsätzlich hingehören, nämlich in der offenen Debatte und an der Wahlurne!
