Saubere Politik erkennt man nicht daran, welche Farbe das Parteibuch hat. Man erkennt sie daran, ob für Freund und Feind dieselben Regeln gelten.
Bei der AfD wird über Familienangehörige in Abgeordnetenbüros gesprochen. Von „Selbstbedienung“, „Korruption“ und einem „Versorgungssystem für die eigene Verwandtschaft“ ist die Rede. Die Empörung ist groß und man überbietet sich geradezu mit Beschimpfungen. Aber es ist mehr als hilfreich, wenn man sich sich den Maßstab, der hier angelegt wird, einmal auf das gesamte politische Berlin und die Länder überträgt! Das Ergebnis könnte mehr als unangenehm werden.
Die Vorwürfe gegen die AfD sind nicht erfunden. Das muss man gleich zu Beginn feststellen. Recherchen von ZDF und anderen Medien haben zahlreiche Fälle bekannt gemacht, in denen Angehörige von AfD-Politikern bei anderen Abgeordneten der Partei beschäftigt wurden. Prominent wurde unter anderem der Fall des Vaters des damaligen Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, der im Büro eines anderen AfD-Abgeordneten angestellt war.
Der Bundestag beschäftigte sich am 26. Februar 2026 sogar in einer Aktuellen Stunde damit. Vertreter von CDU/CSU, SPD und Grünen sparten nicht mit großen Worten. Von „Selbstbedienungsmentalität“, „kalkuliertem Missbrauch von Steuergeldern“ und sogar von „Korruption“ war die Rede. Welch gewaltige Empörung trat hier zu Tage!
Nur gibt es dabei ein klitzekleines Detail, welches in der öffentlichen Empörung manchmal ein wenig untergeht, denn die sogenannte Überkreuzbeschäftigung ist nach gegenwärtiger Rechtslage nicht grundsätzlich verboten.
Das Abgeordnetengesetz untersagt einem Bundestagsabgeordneten, eigene nahe Angehörige, also Ehepartner, Verwandte, Verschwägerte oder Lebenspartner, auf Kosten des Bundeshaushaltes anzustellen. Es verbietet aber nicht generell, dass beispielsweise der Sohn eines Abgeordneten bei einem anderen Abgeordneten arbeitet. Genau diese Gesetzeslücke steht inzwischen zur Diskussion.
Das bedeutet keineswegs, dass damit alles in Ordnung wäre. Wenn solche Arbeitsverhältnisse nur auf dem Papier bestehen, wenn tatsächlich keine entsprechende Leistung erbracht wird oder wenn ein organisiertes System entsteht, mit dem öffentliche Gelder innerhalb eines Familien- und Parteinetzwerkes verteilt werden, wäre die Sache erheblich ernster. Genau das muss aufgeklärt werden.
Ein Blick nach Frankreich
Wie ernst der Missbrauch öffentlicher Mitarbeitergelder werden kann, zeigt der Fall Marine Le Pen. Das Pariser Berufungsgericht bestätigte im Juli 2026 ihre Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern. Über Jahre waren Mitarbeiter ihrer Partei aus Mitteln bezahlt worden, die eigentlich für parlamentarische Assistenten bestimmt waren. Das Gericht sah darin ein System, mit dem öffentliche Gelder zweckwidrig für Parteiarbeit verwendet wurden. Le Pen wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, davon zwei auf Bewährung und ein Jahr unter elektronischer Überwachung. Ihr Kandidaturverbot wurde zwar verkürzt, sodass sie grundsätzlich bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten kann. Ob sie tatsächlich mit einer Fußfessel Wahlkampf führen muss, hängt jedoch vom weiteren Verfahren ab. Sie bestreitet weiterhin, sich strafbar gemacht zu haben, und hat eine weitere Beschwerde angekündigt.
Dieser Fall zeigt, dass es keineswegs darum gehen darf, Missbrauch bei rechten Parteien zu verharmlosen. Im Gegenteil: Werden öffentliche Gelder für andere Zwecke verwendet als vorgesehen, muss das aufgeklärt und gegebenenfalls bestraft werden. Entscheidend ist aber, dass zwischen einem legalen, wenn auch politisch fragwürdigen Beschäftigungsverhältnis und einer nachgewiesenen Veruntreuung unterschieden wird. Und genau dieser Maßstab muss für alle Parteien gelten. Wer bei der AfD bereits aus der Beschäftigung eines Angehörigen eines anderen Abgeordneten einen Korruptionsskandal macht, sollte bei vergleichbaren Vorgängen in den eigenen Reihen nicht plötzlich wesentlich großzügiger werden.
Was ist eigentlich Vetternwirtschaft?
Hier beginnt das eigentliche Problem. Vetternwirtschaft ist zunächst kein sauber definierter Straftatbestand. Der Begriff beschreibt die Bevorzugung von Verwandten, Freunden oder engen Vertrauten bei Ämtern, Aufträgen oder Beschäftigungsverhältnissen. Doch dann plötzlich wird die Sache interessant.
Denn wenn bereits die Einstellung eines qualifizierten Familienangehörigen eines Parteikollegen ausreicht, um von einem politischen Skandal zu sprechen, wie bitte nennen wir dann Fälle, in denen politische Beziehungen bei millionenschweren öffentlichen Aufträgen, Stellenbesetzungen oder Unternehmensentscheidungen eine Rolle spielen?
Der Fall Steffen Krach – und ein Zeitpunkt, der Fragen aufwirft
Besonders bemerkenswert ist derzeit der Fall Steffen Krach. Der langjährige Regionspräsident von Hannover wurde von der Berliner SPD als Spitzenkandidat für die Abgeordnetenhauswahl ins Rennen geschickt. Nun soll er die Hauptstadt-SPD aus ihrer schwierigen Lage führen und Regierender Bürgermeister werden.
Und ausgerechnet wenige Tage vor dieser Wahl passiert etwas, das jeden Wahlkampf erschüttern würde. Die Staatsanwaltschaft Hannover lässt drei Objekte in Hannover und Berlin durchsuchen. Darunter Krachs Privatwohnung und Diensträume. Sein Mobiltelefon wird beschlagnahmt. Es geht nach den bislang bekannt gewordenen Informationen um Vorgänge aus seiner Zeit als Regionspräsident und ein Vergabeverfahren rund um einen ehemaligen Krankenhausstandort in Lehrte. Das ist das ganz große Besteck des Strafverfahrens.
Und deshalb muss man zwei Dinge gleichzeitig sagen können.
- Erstens: Für Steffen Krach gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.
- Zweitens: Der Vorgang ist so außergewöhnlich, dass Fragen unvermeidlich sind.
Eine Hausdurchsuchung bei einem Spitzenkandidaten 10 Tage vor einer Wahl ist kein gewöhnliches politisches Ereignis. Sie kann einen Wahlkampf verändern und möglicherweise sogar eine Wahl beeinflussen. Staatsanwälte wissen das selbstverständlich ebenso wie Politiker. Damit wird der Zeitpunkt selbst zum Politikum, unabhängig davon, ob er juristisch vollkommen sachlich begründet ist.
Niedersachsen ist seit Jahren stark von der SPD geprägt. Ministerpräsident und Innenminister sind SPD-Parteimitglieder! Krach selbst war dort als Regionspräsident politisch bestens vernetzt. Allerdings untersteht die Staatsanwaltschaft nicht dem Innenministerium, wie gelegentlich angenommen wird, sondern sie gehört zur Justiz. Das ist eine wichtige Unterscheidung. Gerade deshalb muss man sich mit Spekulationen über eine politische Steuerung zurückhalten. Bislang gibt es dafür keinen Beleg. Aber die Fragen verschwinden deshalb nicht.
Warum gerade jetzt? Was war so dringend, dass diese Durchsuchungen ausgerechnet unmittelbar vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl stattfinden mussten? Bestand die Gefahr, dass Beweismittel verschwinden könnten, oder war der Ermittlungsstand inzwischen schlicht so weit fortgeschritten, dass ein weiteres Zuwarten aus rechtsstaatlichen Gründen nicht mehr vertretbar gewesen wäre?
Darauf muss die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der notwendigen Ermittlungsmaßnahmen möglichst transparent antworten. Natürlich schießen inzwischen die Spekulationen ins Kraut. Das wäre bei jedem Spitzenpolitiker jeder Partei der Fall. Die einen werden eine parteiinterne Abrechnung vermuten, andere einen Machtkampf, wieder andere werden daraus schließen, dass der Verdacht so schwer wiegt, dass die Ermittler trotz des politisch explosiven Zeitpunktes nicht länger warten konnten. Zusammenfassend müssen wir festhalten, dass wir derzeit nicht wissen, welche dieser Interpretationen zutrifft.
Interessant ist allerdings ein inzwischen bekannt gewordenes Detail. Ein Unternehmer überwies Ende Dezember 9.900 Euro an die Berliner SPD. Nach Darstellung der Partei wurde Krach am 7. Januar darüber informiert. Bereits am folgenden Tag habe er die Rückzahlung angeordnet und am 9. Januar sei das Geld zurücküberwiesen worden. Soweit die Stellungnahme von Krach.
Gerade hier zeigt sich wieder, wie wichtig der gleiche Maßstab ist. Bei den AfD-Abgeordneten wird aus legalen, aber politisch fragwürdigen Überkreuzbeschäftigungen von Familienangehörigen bereits der große Begriff „Korruption“ abgeleitet. Bei Steffen Krach dagegen reden wir inzwischen über ein tatsächliches Ermittlungsverfahren, Durchsuchungen mehrerer Objekte, die Beschlagnahme seines Telefons und über eine Parteispende eines Unternehmers im Umfeld des fraglichen Vorgangs, die allerdings zurückgewiesen wurde.
Das ist noch kein Beweis für eine Straftat, aber es ist mehr als bemerkenswert!
Möglicherweise steckt am Ende überhaupt nichts Strafbares dahinter. Eventuell wird Steffen Krach vollständig entlastet. Vielleicht erweist sich aber auch, dass die Ermittler gute Gründe hatten, wenige Tage vor einer wichtigen Wahl einen derart massiven Schritt zu unternehmen. Bis wir das wissen, gilt die Unschuldsvermutung. Aber auch eine Unschuldsvermutung bedeutet nicht, dass Journalisten und Bürger keine Fragen mehr stellen dürfen. Im Gegenteil, denn je größer das politische Beben, desto größer ist auch die Verpflichtung zur Aufklärung und zwar unabhängig davon, welches Parteibuch der Betroffene besitzt.
Und dann wäre da noch Nordrhein-Westfalen
Bei der millionenschweren Sanierung der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei beschäftigen sich Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt seit längerem mit möglichen Unregelmäßigkeiten bei Ausschreibungen. Die ursprünglichen Vorwürfe umfassten unter anderem Bestechung und Bestechlichkeit, Untreue, Betrug und wettbewerbsbeschränkende Absprachen. Im April 2026 standen die Ermittlungen vor dem Abschluss. Wichtig zum jetzigen Zeitpunkt ist, dass ein persönliches Bereicherungsmotiv von Mitarbeitern des Bau- und Liegenschaftsbetriebs sich nach dem damals bekannten Ermittlungsstand nicht bestätigt hat. Ermittelt wurde jedoch weiterhin gegen Personen aus beteiligten Firmen und dem Architekturbüro. Eine interne Untersuchung führte Unregelmäßigkeiten unter anderem auf politischen Druck zurück. Auch hier gilt, dass niemand schuldig ist, solange dies nicht festgestellt wurde. Aber auch hier stellt sich eine interessante Frage, nämlich, wenn die Beschäftigung eines Verwandten eines Parteikollegen bereits als Angriff auf die politische Moral gilt, welche Kategorie verwenden wir dann für mögliche Manipulationen bei öffentlichen Aufträgen in Millionenhöhe?
Es versteht sich von selbt, dass dieses laufende Verfahren für die CDU-geführte Regierung von Hendrik Wüst zur Unzeit kommt. Einerseits wird er ja bereits asl möglicher Ersatzkanzler gehandelt und andererseits stehen im kommenden Jahr Landtagswahlen in NRW an.
Bei der CDU gibt es sogar ein Urteil
Beim früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer müssen wir nicht mehr über einen bloßen Verdacht reden. Das Oberlandesgericht München verurteilte ihn im Januar 2026 wegen Bestechlichkeit von Mandatsträgern zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Nach Überzeugung des Gerichts hatte Fischer Geld für ein Verhalten zugunsten Aserbaidschans angenommen. Fischer bestritt die Vorwürfe. Das ist eine ganz andere Dimension als ein umstrittenes Arbeitsverhältnis zwischen Abgeordnetenbüros. Und trotzdem wäre es grotesk, deshalb sämtliche CDU-Abgeordneten zu korrupten Politikern zu erklären. Warum sollte für die AfD ein anderer Grundsatz gelten?
Erinnern wir uns auch an die Graichen-Affäre
Die Affäre um den damaligen Wirtschaftsstaatssekretär Patrick Graichen wurde 2023 geradezu zum Lehrstück darüber, wie schmal die Grenze zwischen politischen Netzwerken und problematischer Nähe sein kann. Bei der Besetzung des Chefpostens der Deutschen Energie-Agentur war Graichen an einem Auswahlverfahren beteiligt, obwohl der erfolgreiche Kandidat Michael Schäfer sein Trauzeuge war. Der damalige Wirtschaftsminister Robert Habeck sprach später selbst von einem Fehler. Graichen musste schließlich unter Druck seinen Posten räumen. Man kann diesen Fall anders bewerten als die AfD-Beschäftigungsverhältnisse. Selbstverständlich, aber weshalb eigentlich? Genau diese Frage sollte man stellen. Wenn verwandtschaftliche oder persönliche Nähe geeignet ist, Zweifel an einer Personalentscheidung zu wecken, dann muss das unabhängig davon gelten, ob die handelnden Personen AfD, CDU, SPD oder Grünen angehören.
Moral lässt sich nicht nach Parteifarbe verteilen
Das eigentliche Problem liegt deshalb weniger in einzelnen Arbeitsverträgen, als in unserer politischen Debattenkultur. Wir haben uns daran gewöhnt, einen Vorgang danach zu bewerten, wer ihn begeht. Beim politischen Gegner wird aus einem Interessenkonflikt schnell ein System. Beim eigenen Lager hingegen handelt es sich plötzlich um einen bedauerlichen Einzelfall. Beim Gegner wird moralische Verantwortung verlangt, beim eigenen Mann erinnert man an die Unschuldsvermutung. Dabei ist es eigentlich ganz einfach: Die Unschuldsvermutung gilt für Steffen Krach genauso wie für einen AfD-Abgeordneten.
Und der Anspruch auf politische Sauberkeit gilt für einen AfD-Abgeordneten genauso wie für einen Minister, Staatssekretär oder Abgeordneten von SPD, CDU, CSU oder Grünen.
Vermutlich brauchen wir tatsächlich strengere Regeln
Ausgerechnet an diesem Punkt könnte die sogenannte AfD-Affäre sogar etwas Sinnvolles bewirken. Wenn der Gesetzgeber Überkreuzbeschäftigungen von Angehörigen für problematisch hält, dann soll er sie verbieten.
Klare Regel: Keine Ehepartner, Eltern, Kinder oder Geschwister eines Abgeordneten dürfen aus dem Mitarbeiterbudget eines anderen Abgeordneten derselben Fraktion bezahlt werden. Dann weiß jeder, woran er ist. Interessanterweise erklärten Alice Weidel und Tino Chrupalla im Februar, die AfD sei bereit, an einer entsprechenden gesetzlichen Verschärfung mitzuwirken. Ihre Forderung lautete lediglich gleiche Regeln für alle und dagegen lässt sich schwer etwas einwenden. Genau darum muß es gehen.
Nicht weniger Aufklärung, sondern mehr!
Es wäre deshalb falsch, die Vorwürfe gegen die AfD kleinzureden. Jedes dieser Beschäftigungsverhältnisse sollte offengelegt werden. Man sollte wissen, wer wen beschäftigt, welche Qualifikation vorliegt, welche Tätigkeit erbracht wird und welches Gehalt dafür gezahlt wird. Wo nur zum Schein gearbeitet wurde, muss das zwingend Konsequenzen haben. Doch denselben Transparenzanspruch sollten Bürger auch gegenüber allen anderen Parteien haben dürfen.
- Wer vergibt öffentliche Aufträge?
- Wer kennt wen?
- Wer hat zuvor mit wem gearbeitet?
- Wer ist Trauzeuge, Geschäftspartner, Parteifreund oder ehemaliger Mitarbeiter?
- Welche Unternehmen spenden an Parteien?
Das wäre allerdings eine wesentlich größere Untersuchung als die Frage, wessen Vater in welchem Abgeordnetenbüro sitzt. Es ist anzunehmen, dass genau das der Grund, weshalb darüber weniger gern gesprochen wird.
Der Maßstab entscheidet
Der AfD kann man vieles vorwerfen. Und wenn Abgeordnete öffentliche Gelder dazu verwenden, Angehörige gegenseitig zu versorgen, darf und muss das kritisiert werden. Aber wer daraus einen Beweis besonderer moralischer Verkommenheit dieser einen Partei machen möchte, möge man doch bitte vorher einen Blick in die jüngere Geschichte der anderen Parteien werfen.
Dort findet man problematische Personalnetzwerke, Maskengeschäfte, Lobbykontakte, dubiose Vergaben und inzwischen sogar rechtskräftig beziehungsweise gerichtlich festgestellte Bestechlichkeit. Das entschuldigt keinen einzigen fragwürdigen AfD-Arbeitsvertrag. Aber es zerstört die Legende, Vetternwirtschaft, Filz und politische Vorteilsnahme seien ein exklusives Merkmal der politischen Konkurrenz. Und genau daran sollten wir alle Parteien messen!
