Gesucht vom Staat und bezahlt vom Staat! Wiehern hier die Amtsschimmel?

Der Staat sucht sie per Haftbefehl und überweist ihnen womöglich gleichzeitig Geld.
Was wie Satire à la Dieter Nuhr klingt, ist deutsche Behördenrealität
!

Ein Haftbefehl liegt vor. Polizei und Justiz suchen einen Menschen. Gleichzeitig kann ein anderer Teil desselben Staates diesem Menschen weiterhin Grundsicherung überweisen. Nicht weil das politisch so gewollt wäre, sondern weil die eine Behörde offenbar nicht zuverlässig weiß, was die andere weiß. Und während der Bürger sich verwundert die Augen reibt, arbeiten Ministerien an einem „Aktionsplan“. Willkommen im deutschen Verwaltungsalltag, willkommen in Absurdistan!

Manchmal stößt man auf Nachrichten, bei denen man zunächst das Datum kontrollieren möchte. Ist schon wieder der 1. April? Oder hat der Karneval dieses Jahr besonders früh begonnen? Leider nein!

In Deutschland kann ein Mensch per Haftbefehl gesucht werden und trotzdem weiterhin Grundsicherung beziehen. Nicht in jedem Fall, nicht automatisch und vor allem wissen wir nicht, wie viele Menschen das tatsächlich betrifft.

Diese Einschränkung ist jedoch wichtig.

Bundesweit existieren weit über 100.000 offene Haftbefehle. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass all diese Menschen Bürgergeld oder andere Grundsicherungsleistungen erhalten. Wie groß die Schnittmenge zwischen Leistungsbeziehern und per Haftbefehl Gesuchten tatsächlich ist, weiß offenbar niemand genau. Und genau das macht die Angelegenheit kaum beruhigender.

Der Staat weiß es, aber die zuständige Behörde weiß es nicht

Das eigentliche Problem klingt derart banal, dass man Mühe hat zu verstehen, warum seine Lösung Monate dauern soll. Polizei und Justiz verfügen über Informationen zu offenen Haftbefehlen und die Jobcenter verfügen über Informationen zu Leistungsbeziehern. Nur werden diese Informationen bislang nicht so miteinander abgeglichen, dass zuverlässig verhindert werden kann, dass jemand, der sich dem staatlichen Zugriff entzieht, gleichzeitig Leistungen desselben Staates erhält.

Man muss diesen Satz zweimal lesen: Der Staat sucht einen Menschen und derselbe Staat überweist ihm gleichzeitig Sozialleistungen!

Nicht weil irgendjemand beschlossen hätte, dass dies sinnvoll sei, sondern weil es innerhalb des Staates offenbar nicht selbstverständlich ist, dass die rechte Hand erfahren darf, was die linke Hand tut.

Und nun kommt der Aktionsplan

Zu deren Ehrenrettung muss festgehalten werden dass Union und SPD haben das Problem längst erkannt haben. Bereits Anfang Juli wurde vereinbart, einen Leistungsausschluss für bestimmte per Haftbefehl gesuchte Personen auf den Weg zu bringen. Arbeits- und Innenministerium sollten dazu noch im Juli einen Aktionsplan vorlegen. Nun, der Juli ist vorbei. Nun erfahren wir, dass weiter daran gearbeitet werde. Ein Kabinettstermin könne noch nicht genannt werden. Die gesetzliche Umsetzung werde bis Ende 2026 angestrebt.

Entschuldigung? Wir reden hier doch nicht über den Bau eines neuen Hauptbahnhofs. Wir reden hider auch nicht über eine Steuerreform mit Tausenden Wechselwirkungen und wir reden auch nicht über die Entwicklung eines neuen europäischen Satellitensystems. Wir reden im Kern über eine ziemlich einfache Frage: Liegt bei einem Leistungsbezieher ein relevanter offener Haftbefehl vor? Ja oder nein?

Natürlich muss das rechtsstaatlich sauber geregelt werden. Natürlich braucht ein automatisierter Datenabgleich eine gesetzliche Grundlage. Natürlich muss verhindert werden, dass Menschen aufgrund falscher oder veralteter Daten plötzlich ohne Existenzgrundlage dastehen. Aber muss daraus wirklich wieder ein monatelanges Großprojekt werden?

Datenschutz ist wichtig, aber kein Ersatz für Handlungsfähigkeit

Sobald Behörden Daten miteinander austauschen sollen, fällt in Deutschland zuverlässig wie das Amen in der Kirche stets das selbe Wort, nämlich Datenschutz! Grundsätzlich ist das richtig. Ein Rechtsstaat darf nicht nach Belieben Daten seiner Bürger zwischen Behörden hin- und herschieben. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist eine bedeutende Errungenschaft. Doch Datenschutz bedeutet nicht, dass staatliche Behörden grundsätzlich nichts voneinander wissen dürfen. Das Jobcenter müsste schließlich keine Ermittlungsakte erhalten. Es muss weder erfahren, welche Vorwürfe bestehen, noch welche Erkenntnisse die Polizei gesammelt hat. Für ein entsprechendes Verfahren könnte eine klar definierte Information genügen, nämlich ob die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen vorliegen, ja oder nein?

Dafür muss der Gesetzgeber selbstverständlich bestimmen, welche Haftbefehle überhaupt relevant sind. Denn auch hier ist Differenzierung notwendig. Nicht jeder Mensch mit offenem Haftbefehl ist ein gefährlicher Schwerverbrecher, der seit Jahren unter falschem Namen in einem Keller lebt. Haftbefehle können aus sehr unterschiedlichen Gründen bestehen. Auch deshalb wäre ein pauschaler automatischer Leistungsentzug allein aufgrund irgendeines Datenbanktreffers rechtsstaatlich problematisch. Aber das ist keinesfalls ein Argument dafür, nichts zu tun. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, genau diese Grenzen festzulegen. Dafür haben wir schließlich einen Gesetzgeber.

Wann ist Deutschland eigentlich so kompliziert geworden?

Der Fall steht exemplarisch für ein Problem, das längst weit über Bürgergeld und Haftbefehle hinausgeht. Deutschland scheint zunehmend Schwierigkeiten zu haben, einfache Probleme auch einfach zu lösen. Bevor etwas geschieht, müssen Zuständigkeiten geprüft werden. Dann werden Ressorts beteiligt. Danach folgen Datenschutzfragen. Anschließend kommen rechtliche Prüfungen, Abstimmungen, Anhörungen, Ausführungsbestimmungen und technische Konzepte.

Und dann wären da noch die Kommissionen, Ausschüsse, Arbeitskreise und Expertenrunden. Sie gehören inzwischen fast schon zum politischen Reflex, sobald ein Problem auf dem Tisch liegt. Statt zunächst zu fragen, wie eine naheliegende Lösung möglichst schnell und rechtssicher umgesetzt werden kann, wird beraten, geprüft, angehört, vertagt und erneut beraten. Niemand will am Ende derjenige gewesen sein, der eine Entscheidung getroffen hat, bevor wirklich jede denkbare Stelle beteiligt wurde.

Natürlich haben Ausschüsse, Anhörungen und fachliche Beratung in einer Demokratie ihren Sinn. Sie sollen Fehler verhindern, unterschiedliche Interessen berücksichtigen und Entscheidungen besser machen. Problematisch wird es jedoch, wenn aus Beratung ein Ersatz für Entscheidung wird. Dann entsteht Verantwortung im Kollektiv und verschwindet genau dort.

Wenn für jedes Problem erst ein Arbeitskreis gegründet werden muss, braucht man sich nicht zu wundern, wenn am Ende vor allem eines gearbeitet hat, nämlich die Zeit.

Jeder einzelne dieser Schritte kann für sich genommen vernünftig sein. In ihrer Summe entsteht jedoch ein Staat, der manchmal den Eindruck vermittelt, vor lauter Absicherung kaum noch handeln zu können. Und während Ministerien abstimmen, Arbeitsgruppen beraten und Juristen Formulierungen prüfen, sitzt der Bürger davor und fragt: Warum macht ihr es eigentlich so kompliziert?

Diese Frage sollte die Politik nicht mit Überheblichkeit abtun. Sie trifft einen wunden Punkt unseres Staates. Denn Vertrauen in staatliche Institutionen entsteht nicht allein dadurch, dass Verfahren juristisch unangreifbar sind. Vertrauen entsteht auch dadurch, dass Entscheidungen nachvollziehbar, verhältnismäßig und zeitnah getroffen werden.

Der Bürger muss längst digital gläsern sein

Besonders pikant und frustrierend wird die Sache, wenn man betrachtet, was der Staat vom normalen Bürger inzwischen erwartet. Steuererklärungen werden digital übermittelt. Sozialbehörden verlangen umfangreiche Angaben zu Einkommen und Vermögen. Banken müssen Kunden identifizieren. Unternehmen erfüllen Meldepflichten. Bürger sollen digitale Verwaltungsangebote nutzen und ihre Daten korrekt und fristgerecht bereitstellen. Der Staat verlangt also zunehmend, dass wir für ihn digital erreichbar, identifizierbar und überprüfbar sind.

Umgekehrt scheint es jedoch erstaunlich schwierig zu sein, wenn zwei staatliche Stellen eine eindeutig begrenzte Information austauschen sollen. Das versteht der normale Bürger längst nicht mehr und man kann es ihm kaum verdenken.

Der Amtsschimmel wiehert und niemand findet die Stallordnung

Deshalb ist deshalb der Begriff „Amtsschimmel“ hier gar nicht so falsch. Denn das Problem besteht weniger darin, dass niemand eine Lösung kennt. Die politische Zielrichtung ist längst beschlossen. Das Problem besteht vielmehr darin, aus einer einfachen politischen Entscheidung eine funktionierende Verwaltungspraxis zu machen. Und dafür braucht Deutschland offenbar wieder Monate.

Man könnte darüber lachen, wenn es nicht ein viel größeres Problem sichtbar machen würde. Ein Staat, der bei vergleichsweise überschaubaren Fragen bereits derart schwerfällig reagiert, muss sich fragen lassen, wie er die wirklich großen Herausforderungen bewältigen will: Migration, Renten, Pflege, Infrastruktur, Digitalisierung, Verteidigung oder die Modernisierung seiner Verwaltung. Deutschland leidet weiss Gott nicht an einem Mangel an Vorschriften, es leidet zunehmend daran, dass Vorschriften, Zuständigkeiten und Absicherungen die eigentliche Aufgabe des Staates überlagern, nämlich Probleme zu lösen!

Rechtsstaatlichkeit und Handlungsfähigkeit sind schließlich keine Gegensätze. Im Gegenteil, ein funktionierender Rechtsstaat muss beides beherrschen. Er muss die Rechte seiner Bürger schützen und gleichzeitig in der Lage sein, offensichtliche Widersprüche seines eigenen Handelns zu beseitigen. Deshalb könnte man die gesamte Debatte auf einen einzigen Satz reduzieren, nämlich

ein Rechtsstaat muss Datenschutz können, aber er muss auch Staat können!

Und wenn es dafür erst einen Aktionsplan, mehrere Ministerien und Monate der Abstimmung braucht, dann ist die pointierte Frage durchaus erlaubt:

Wie laut muss der Amtsschimmel eigentlich noch wiehern, bevor jemand die Stalltür öffnet?