Karlsruhe war zuviel – aber Bellevue soll gehen?

Warum schon das Gerücht um Frauke Brosius-Gersdorf als mögliche Bundespräsidentin eine öffentliche Debatte verlangt!

Noch gibt es keine Kandidatur. Noch hat die SPD Frauke Brosius-Gersdorf nicht zur Nachfolgerin von Frank-Walter Steinmeier ausgerufen. Und noch beruht die Meldung, wonach in Teilen des früheren Scholz-Umfeldes über sie als künftige Bundespräsidentin nachgedacht werde, auf nicht unabhängig bestätigten Medienberichten. Das muss gleich zu Beginn gesagt werden. Gerade bei einem so ernsten Thema darf aus einem Gerücht keine Tatsache gemacht werden. Aber ebenso falsch wäre es, deshalb zu schweigen.

Denn wenn der Name Frauke Brosius-Gersdorf tatsächlich für das höchste Staatsamt der Bundesrepublik ins Spiel gebracht wird, dann gehört diese mögliche Personalie nicht erst diskutiert, wenn die Parteizentralen ihre Entscheidungen getroffen, Mehrheiten ausgehandelt und die Bundesversammlung praktisch vor vollendete Tatsachen gestellt worden ist. Dann muss die Debatte vorher stattfinden.

Es geht nicht um irgendein politisches Amt

Der Bundespräsident regiert Deutschland nicht. Er bestimmt nicht die Richtlinien der Politik und verfügt über keine Regierungsmehrheit. Und gerade deshalb ist sein Amt von besonderer Bedeutung.

Der Bundespräsident soll über den Parteien stehen. Er soll verbinden, mahnen und Orientierung geben. Er soll auch diejenigen repräsentieren, die seine persönlichen Überzeugungen nicht teilen. In gesellschaftlichen Konflikten soll seine Stimme Gewicht besitzen, weil hinter ihr nicht die Interessen einer Partei vermutet werden. Deutschland braucht deshalb in Schloss Bellevue nicht die nächste Figur eines politischen Lagerkampfes. Es braucht eine Persönlichkeit, der möglichst viele Bürger zutrauen, auch ihre Überzeugungen ernst zu nehmen.

Und genau hier beginnen meine Zweifel an Frauke Brosius-Gersdorf.

Wo beginnt die Menschenwürde?

Während der gescheiterten Wahl Brosius-Gersdorfs zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts wurde erbittert über ihre Positionen zum Schwangerschaftsabbruch gestritten.

Dabei wurde manches verkürzt und manches übertrieben. Wer ihr unterstellt, sie wolle Schwangerschaftsabbrüche bis unmittelbar vor der Geburt schrankenlos ermöglichen, wird ihrer tatsächlichen Position nicht gerecht. Eine faire Kritik braucht solche Übertreibungen nicht, denn ihre tatsächlich vertretene Auffassung ist kontrovers genug. In einer Stellungnahme für den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages schrieb Brosius-Gersdorf:

„Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“

Man muss diesen Satz nicht skandalisieren. Man muss ihn nur lesen. Brosius-Gersdorf vertritt zugleich die Auffassung, dass ungeborenes Leben verfassungsrechtlichen Schutz genießt. Sie spricht ihm also keineswegs jeden Schutz ab. Aber die Frage bleibt von ungeheurer Tragweite: Soll die unantastbare Menschenwürde des Grundgesetzes tatsächlich erst mit der Geburt beginnen?

Der Umkehrschluss dieses Satzes jedoch bedeutet, dass in ihren Augen die Menschwürde des ungeborenen Lebens durchaus antastbar sein könnte. Dies wiederum impliziert, dass ihre Position bezüglich des verfassungsrechtlichen Schutzes des ungeborenen Lebens zumindest stark hinterfragt werden muss.

Artikel 1 des Grundgesetzes lautet nicht: Die Würde des Menschen ist unter bestimmten Voraussetzungen unantastbar.

Er lautet vielmehr: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Gerade angesichts der deutschen Geschichte ist dieser Satz mehr als eine juristische Formulierung. Er ist das zentrale Fundament der deutschen Verfassungsordnung. Natürlich dürfen Verfassungsrechtler darüber streiten, wie weit dieser Schutz reicht und wie er gegenüber den Grundrechten einer Schwangeren abzuwägen ist. Eine freie Gesellschaft muss auch schwierige und unbequeme Rechtsauffassungen aushalten. Doch bei der Wahl eines Bundespräsidenten stellt sich eine andere Frage.

Nicht ob jemand diese Auffassung vertreten darf, das ist selbstverständlich möglich, jedoch ob

eine Persönlichkeit, deren Position zu einer der fundamentalsten ethischen Fragen unserer Gesellschaft derart polarisiert, geeignet ist, anschließend genau diese Gesellschaft zusammenzuführen.

Karlsruhe scheiterte – und nun Bellevue?

Damit kommen wir zur CDU und CSU. 2025 sollte Frauke Brosius-Gersdorf Richterin des Bundesverfassungsgerichts werden. In der Unionsfraktion waren die Vorbehalte, nach massiven Diskussionen, schließlich so groß, dass die geplante Wahl im Bundestag platzte. Brosius-Gersdorf zog später ihre Kandidatur zurück. Was damals geschah, war kein kleiner parlamentarischer Betriebsunfall. Es ging um grundlegende Fragen ihres Rechtsverständnisses und um die Bereitschaft von Abgeordneten, dieser Kandidatin ihre Stimme für eines der wichtigsten Richterämter der Republik zu geben.

Und nun soll dieselbe Frau möglicherweise für das höchste Staatsamt in Betracht kommen? Sollte sich dieses Gerücht bestätigen, hätte insbesondere die Union einiges zu erklären. Wie könnte ein Unionsabgeordneter seinen Wählern vermitteln, dass wir diese Frau für das Bundesverfassungsgericht nicht wählen konnten, aber als Staatsoberhaupt können wir es?

Was hat sich seitdem geändert? Ihre Rechtsauffassungen, die Überzeugungen der CDU und CSU oder lediglich das politische Geschäft?

Das Bundespräsidentenamt darf kein Trostpreis sein

Es wäre zudem fatal, wenn nach der gescheiterten Verfassungsrichterwahl der Eindruck entstünde, nun müsse eine politisch beschädigte Personalentscheidung auf einer noch höheren Ebene korrigiert werden. Das Bundespräsidentenamt ist kein Trostpreis. Es ist auch kein Instrument, mit dem Parteien nachträglich beweisen können, dass eine umstrittene Personalie doch richtig gewesen sei. Und es darf erst recht nicht zum Gegenstand eines Tauschgeschäfts innerhalb einer Koalition werden.

Deutschland wählt 2027 nicht den nächsten SPD-, CDU- oder CSU-Repräsentanten, die Bundesversammlung wählt das deutsche Staatsoberhaupt! Dieser Unterschied sollte eigentlich für jedemann selbstverständlich sein.

Deutschland braucht eine Frau in Bellevue, aber nicht irgendeine

Ich halte es für längst überfällig, dass Deutschland eine Bundespräsidentin bekommt. Seit Gründung der Bundesrepublik wurde dieses Amt ausschließlich von Männern ausgeübt. Es gibt genügend kluge, integre und politisch erfahrene Frauen in diesem Land, denen man dieses Amt zutrauen könnte. (Persönlich aus dieser Kategorie ausschliessen würde ich zur Zeit neben Frauke Brosius-Gersdorf nur noch Annalena Baerbock). Aber gerade deshalb wäre es absurd, jede Kritik an einer bestimmten Kandidatin als Kritik an einer Frau im höchsten Staatsamt misszuverstehen. Das Geschlecht darf weder gegen noch für einen Menschen sprechen.

Die zentrale Frage muss lauten:

Wer kann dieses Land glaubwürdig repräsentieren? Wer erreicht auch diejenigen, die politisch anders denken? Wer besitzt die Fähigkeit, gesellschaftliche Gräben nicht noch tiefer zu ziehen, sondern Brücken darüber zu bauen? Wer verkörpert ein Verständnis von Menschenwürde, bei dem möglichst wenige Bürger das Gefühl bekommen, dass gerade an der fundamentalsten Grenze menschlicher Existenz ein Fragezeichen steht?

Wird eine Kandidatur Frauke Brosius-Gersdorf mit diesen Qualifikationsmerkmalen gemessen dürfte, das Resultat unbestritten sein.

Wir sollten darüber reden – jetzt

Vielleicht wird Frauke Brosius-Gersdorf niemals Kandidatin für das Bundespräsidentenamt, dann wäre diese Debatte trotzdem nicht umsonst gewesen. Denn sie führt uns zu einer viel grundsätzlich wichtigeren Frage:

Was erwarten wir eigentlich von unserem Staatsoberhaupt?

Die Parteien dürfen die Antwort darauf nicht allein unter sich ausmachen. Der Bundespräsident wird zwar von der Bundesversammlung und nicht unmittelbar vom Volk gewählt. Das bedeutet aber nicht, dass die Bürger bei der Auswahl schweigen müssen.

Im Gegenteil. Bevor Namen in Hinterzimmern vereinbart und Mehrheiten organisiert werden, sollte öffentlich darüber gesprochen werden, welche Persönlichkeit Deutschland in den kommenden fünf Jahren vertreten soll. Das gilt für Frauke Brosius-Gersdorf genauso wie für jeden anderen Kandidaten. Sollte ihr Name tatsächlich ernsthaft im Gespräch sein, müssen SPD und Union ihre Haltung offenlegen. Und vor allem die CDU und CSU müssten eine sehr einfache Frage beantworten:

Warum sollte eine Kandidatin, die ihnen für Karlsruhe zu umstritten war, plötzlich die richtige Frau für Schloss Bellevue sein?

Darauf möchte ich eine Antwort hören, nicht nach der Wahl, sondern vorher.