Wer von allen Bürgern finanziert wird, trägt die besondere Verantwortung, nicht den Eindruck zu erwecken, gegen einen Teil dieser Bürger Politik zu machen.
Der MDR warnt sein Publikum vor den Folgen eines politischen Vorhabens der AfD in Sachsen-Anhalt. Doch der Sender berichtet dabei nicht über irgendein Thema: Es geht um seine eigene Zukunft. Kurz vor der Landtagswahl stellt sich deshalb eine unangenehme Frage, ob ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk noch neutraler Beobachter sein kann, wenn er selbst auf dem Spiel steht?
Ein Sender warnt vor seiner möglichen Zukunft
Am 6. September 2026 wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Die AfD hat für den Fall einer Regierungsübernahme ein 100-Tage-Programm vorgelegt. Gleich der erste Punkt betrifft den öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Die Rundfunkstaatsverträge sollen gekündigt werden, um, wie die Partei formuliert, „echten Reformdruck“ zu erzeugen. Das ist eine weitreichende politische Forderung und selbstverständlich ein Thema, über das der Mitteldeutsche Rundfunk ausführlich berichten muss.
Doch genau hier beginnt das Problem. Denn, der MDR berichtet nicht lediglich über eine geplante Steuerreform, Bildungspolitik oder eine Änderung des Polizeigesetzes. Er berichtet über eine politische Forderung, die ihn selbst unmittelbar betrifft.
Der MDR hat deshalb ein erhebliches Eigeninteresse an der Entscheidung. Und dieses Eigeninteresse verlangt besondere journalistische Zurückhaltung.
Was die AfD tatsächlich vorhat
Zunächst muss man die Fakten von der politischen Bewertung trennen. Die AfD Sachsen-Anhalt will nicht per Knopfdruck sämtliche öffentlich-rechtlichen Programme abschalten. Sie kündigt vielmehr an, die Rundfunkstaatsverträge aufzukündigen und damit eine grundlegende Neuordnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erzwingen.
Eine Kündigung des MDR-Staatsvertrages wäre grundsätzlich möglich. Nach Darstellung des MDR beträgt die Kündigungsfrist zwei Jahre. Würde Sachsen-Anhalt entsprechend handeln, könnten die heutigen MDR-Landesprogramme in Sachsen-Anhalt zum Jahresende 2028 enden. Sachsen und Thüringen könnten den MDR als Zwei-Länder-Anstalt weiterführen oder ihrerseits von einer Anschlusskündigung Gebrauch machen. Damit wäre allerdings keineswegs automatisch der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Sachsen-Anhalt abgeschafft.
Auch nach einer Kündigung müsste eine gesetzliche Grundlage für einen funktionsfähigen, staatsfernen und angemessen finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschaffen werden. Selbst der MDR weist darauf hin, dass sich derzeit nicht beurteilen lässt, ob das von der AfD angestrebte Modell eines „Grundfunks“ den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen würde. Dafür müsste zunächst ein konkretes Gesetz vorliegen. Das ist ein wichtiger Unterschied.
Die politische Entscheidung lautet also keineswegs MDR oder kein Rundfunk, sondern ob die bestehende Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beibehalten oder grundlegend verändert werden muss.
Darüber darf und muss politisch gestritten werden.
Der MDR ist nicht nur Beobachter
Normalerweise besteht die Aufgabe eines öffentlich-rechtlichen Senders darin, einen solchen politischen Streit abzubilden mit Argumenten dafür und dagegen, über die möglichen juristischen Folgen und Grenzen und über die Positionen der beteiligten Parteien. Schließlich jedoch überlässt man dem Bürger die Entscheidung.
In diesem Fall ist die Situation jedoch ungewöhnlich. Derjenige, der die politischen Folgen erklärt, gehört selbst zu denjenigen, die von diesen Folgen direkt betroffen wären. Der MDR ist damit gleichzeitig Berichterstatter und Gegenstand der Berichterstattung.
Genau deshalb ist hier größtmögliche Transparenz gefordert! Denn es geht nicht nur um Programme. Es geht um Strukturen, Arbeitsplätze, Finanzierung, Standorte und letztlich um die institutionelle Zukunft des Senders.
Das macht die Berichterstattung nicht automatisch falsch. Aber es macht journalistische Distanz umso wichtiger.
Was der MDR sich selbst auferlegt
Besonders interessant wird die Angelegenheit, wenn man nicht die Kritiker des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zitiert, sondern den MDR selbst. Für seine Informationsangebote nennt der Sender unter anderem folgende Grundsätze:
- wahrheitsgetreue und sachliche Berichterstattung,
- Objektivität und Überparteilichkeit,
- Trennung von Kommentar und Nachricht,
- journalistische Fairness.
Darüber hinaus sollen unterschiedliche Auffassungen angemessen und ausgewogen berücksichtigt werden. Das Gesamtangebot darf nicht einseitig einer Partei, einer Gruppe oder einer Interessengemeinschaft dienen. Genau an diesen Maßstäben muss sich der MDR messen lassen. Ob die AfD die MDR-Berichterstattung gut findet oder ob die Gegner der AfD sie begrüßen, ist unerheblich. Er muss sie an seinen eigenen Regeln messen lassen.
Information oder Intervention?
Eine sachliche Berichterstattung über die AfD-Pläne wäre vollkommen selbstverständlich. Man könnte erklären, wann der Staatsvertrag gekündigt werden könnte, welche Kündigungsfristen gelten, welche Sendungen betroffen wären, wie viele Beschäftigte davon berührt würden und welche verfassungsrechtlichen Verpflichtungen Sachsen-Anhalt anschließend hätte.
Man könnte Befürworter und Gegner einer grundlegenden Rundfunkreform zu Wort kommen lassen. Man könnte sogar ausführlich erläutern, was die Bürger verlieren könnten. All das wäre Journalismus. Schwieriger wird es jedoch, wenn der Sender die möglichen Folgen inszeniert und damit beim Publikum eine emotionale Vorstellung davon erzeugt, was eine bestimmte politische Entscheidung bedeuten könnte. Damit verändert sich die Rolle. Der Sender beschreibt eine mögliche Zukunft nicht mehr ausschließlich, sondern er demonstriert sie.
Und genau an diesem Punkt stellt sich die Frage, ob der MDR seine Zuschauer und Hörer informieren will oder ober sie vor einer bestimmten Wahlentscheidung warnen will?
Das eine gehört zu seinem Auftrag, das andere hingegen wäre mit der gebotenen Überparteilichkeit nur schwer vereinbar.
Der Zeitpunkt verschärft das Problem
Hinzu kommt der Zeitpunkt. Wir befinden uns unmittelbar vor einer Landtagswahl, bei der die AfD mit dem Anspruch antritt, Regierungsverantwortung zu übernehmen. Die Forderung nach Kündigung der Rundfunkstaatsverträge ist keine beiläufige Äußerung irgendeines Funktionärs. Sie steht ausdrücklich im 100-Tage-Programm der Partei. Damit gehört sie selbstverständlich in die Wahlberichterstattung.
Doch gerade in den Wochen vor einer Wahl muss für einen öffentlich-rechtlichen Sender besondere Sensibilität gelten. Denn, seine Reichweite ist erheblich. Seine Finanzierung erfolgt über den Rundfunkbeitrag. Und anders, als eine private Zeitung oder ein politisches Magazin, beruft er sich auf einen besonderen öffentlichen Auftrag. Deshalb darf der Bürger erwarten, dass ihm die Informationen geliefert werden, die er für seine Entscheidung benötigt, ohne dass ihm der Sender gleichzeitig nahelegt, welche Konsequenz er daraus an der Wahlurne ziehen sollte.
Wenn die Kritisierten ihren Kritiker finanzieren müssen
Noch brisanter wird die Angelegenheit durch die besondere Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der MDR finanziert sich nicht wie eine private Zeitung aus freiwilligen Abonnements und auch nicht wie ein privater Fernsehsender überwiegend aus Werbung. Seine wesentliche finanzielle Grundlage ist der Rundfunkbeitrag, den grundsätzlich jeder beitragspflichtige Haushalt entrichten muss, unabhängig davon, ob seine Bewohner die Angebote des MDR nutzen, schätzen oder politisch für ausgewogen halten. Genau daraus erwächst eine besondere Verantwortung.
Denn, wer von allen Bürgern finanziert wird, muss sich auch gegenüber allen Bürgern zu besonderer Distanz verpflichtet fühlen, gerade im politischen Wettbewerb. Das bekommt im aktuellen Fall eine zusätzliche Dimension. Ein erheblicher Teil der Wähler in Sachsen-Anhalt unterstützt derzeit die AfD oder erwägt, ihr bei der Landtagswahl die Stimme zu geben. Diese Menschen finanzieren über den Rundfunkbeitrag denselben öffentlich-rechtlichen Sender mit, der nun vor den möglichen Folgen eines zentralen Vorhabens dieser Partei warnt. Zugespitzt formuliert entsteht damit aus Sicht dieser Beitragszahler eine paradoxe Situation.
Sie müssen eine Institution finanzieren, von deren Berichterstattung oder Kampagne sie sich möglicherweise selbst politisch angegriffen fühlen.
Man muss deshalb nicht behaupten, der MDR „bekämpfe“ AfD-Wähler. Das wäre eine Wertung. Entscheidend ist bereits, dass dieser Eindruck bei einem erheblichen Teil der Beitragszahler entstehen kann. Und genau dieser Eindruck ist für einen öffentlich-rechtlichen Sender gefährlich. Eine private Zeitung darf sich ausdrücklich gegen die AfD positionieren. Sie kann zur Wahl einer anderen Partei aufrufen oder in einem Leitartikel erklären, warum sie eine Regierungsbeteiligung der AfD für falsch hält. Niemand ist verpflichtet, diese Zeitung zu kaufen. Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk liegt der Fall anders.
Der Bürger kann seine Zahlung nicht deshalb einstellen, weil ihm die politische Ausrichtung eines Programms missfällt. Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich verpflichtend. Gerade daraus lässt sich eine besondere Verpflichtung zu Überparteilichkeit und journalistischer Distanz ableiten. Das führt zum eigentlichen Kern des Problems.
Je verpflichtender die Finanzierung einer Institution ausgestaltet ist, desto zurückhaltender sollte diese Institution damit umgehen, ihre Reichweite für Botschaften einzusetzen, die als Eingriff in den politischen Wettbewerb verstanden werden können. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss selbstverständlich die AfD kritisieren dürfen. Er muss Aussagen überprüfen, Widersprüche offenlegen und auch vor möglichen Folgen politischer Programme nicht schweigen. Aber er sollte dabei jederzeit erkennbar Journalist und nicht politischer Akteur bleiben, sonst entsteht ausgerechnet bei jenen Bürgern, die ohnehin an seiner Unabhängigkeit zweifeln, ein fataler Eindruck:
Ich muss einen Sender finanzieren, der mir anschließend erklärt, warum die politische Entscheidung, die ich möglicherweise treffen möchte, gefährlich ist.
Ob dieser Eindruck der Absicht des MDR entspricht, ist dabei fast zweitrangig. Für das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kann bereits der Eindruck selbst erheblichen Schaden anrichten.
Man muss die AfD-Forderung nicht gutheißen
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, die Forderung der AfD per se zu übernehmen. Man kann den geplanten „Grundfunk“ für falsch halten und davor warnen, dass regionale Berichterstattung verloren gehen könnte. Man kann befürchten, dass Kultur-, Bildungs- oder Informationsangebote erheblich eingeschränkt würden. Selbstverständlich kann auch der Ansicht sein, dass ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine Demokratie unverzichtbar sei, aber all diese Positionen müssen politisch diskutiert werden können.
Ein öffentlich-rechtlicher Sender sollte dabei Austragungsort dieser Debatte sein, aber nicht selbst zu einer der kämpfenden Parteien werden. Das ist der entscheidende Unterschied.
Was wäre, wenn es um eine andere Partei ginge?
Ein Gedankenexperiment macht das Problem deutlich. Angenommen, eine Landesregierung plante erhebliche Kürzungen bei der Polizei. Würde man es für angemessen halten, wenn die Polizei kurz vor der Wahl eine eigene Kampagne startete und den Bürgern demonstrierte, wie sich ein Tag ohne Polizeischutz anfühlen könnte?
Oder eine Regierung wollte Subventionen für Theater drastisch kürzen und staatliche Bühnen würden unmittelbar vor der Wahl ihre Aufführungen unterbrechen, um dem Publikum vorzuführen, was die politische Entscheidung bedeuten könnte? Auch dort wäre das Anliegen der Betroffenen möglicherweise nachvollziehbar. Trotzdem würde sofort die Frage gestellt, ob eine öffentlich finanzierte Institution ihre Stellung dafür einsetzen darf, politischen Druck auf die Wähler auszuüben.
Warum sollte diese Frage beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht gestellt werden dürfen?
Gerade Glaubwürdigkeit verlangt Zurückhaltung
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk befindet sich ohnehin in einer Vertrauensdebatte. Wer ihn erhalten möchte, sollte deshalb besonders darauf achten, dass der Eindruck politischer Parteinahme gar nicht erst entsteht. Das bedeutet nicht, dass Journalisten keine Haltung haben dürfen. Es bedeutet auch nicht, dass Missstände nicht benannt oder politische Aussagen nicht überprüft werden dürfen. Aber zwischen kritischem Journalismus und institutioneller Selbstverteidigung verläuft eine Grenze.
Und sobald ein Sender selbst wirtschaftlich und strukturell betroffen ist, sollte diese Grenze besonders deutlich gezogen werden. Der MDR verweist selbst darauf, dass Bürger bei vermuteten Verstößen gegen die Programmgrundsätze eine förmliche Programmbeschwerde einreichen können. Der Rundfunkrat wacht darüber, dass die staatsvertraglich festgelegten Grundsätze eingehalten werden. Das zeigt: Objektivität und Überparteilichkeit sind keine unverbindlichen Wünsche an guten Journalismus. Sie gehören zum institutionellen Selbstverständnis und zum rechtlichen Rahmen des Senders.
Die entscheidende Frage muss der MDR selbst beantworten
Ob die aktuelle Kampagne bereits einen rechtlich relevanten Verstoß gegen die Programmgrundsätze darstellt, sollten letztlich die zuständigen Gremien und gegebenenfalls Gerichte beurteilen. Eine solche Feststellung vorwegzunehmen, wäre unseriös. Doch die zentrale journalistische und demokratische Frage darf schon heute gestellt werden:
Wie unabhängig kann ein Medium über eine politische Entscheidung berichten, wenn diese Entscheidung seine eigene Zukunft betrifft?
Es wäre besser gewesen, wenn der MDR einen anderen Weg gewählt hätte, nämlich mit nüchterner Information und Offenlegung aller Konsequenzen. Er hätte die AfD mit kritischen Fragen konfrontieren, Verfassungsrechtler und Beschäftigte des MDR zu Worte kommen lassen, Befürworter einer Rundfunkreform anhören und anschliessend dem Bürger zuzutrauen, selbst zu entscheiden.
Denn genau davon lebt eine Demokratie. Nicht davon, dass Medien den Bürgern die Entscheidung abnehmen, sondern davon, dass sie ihnen genügend Informationen liefern, damit sie diese Entscheidung selbst treffen können!
