Wie lange darf ein Staat Menschen in Untersuchungshaft halten, bevor aus rechtsstaatlicher Härte selbst ein Problem für den Rechtsstaat wird?
Man schreibt den 7. Dezember 2022.
Einer der grössten Anti-Terror-Einsätze der Bundesrepublik wird durchgeführt. Über 3000 Polizeibeamte, also Einheiten von Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Polizeikräften der Länder nehmen daran teil.
Auftragsgeberin war die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Sie bezeichnete die Ermittlungen damals als einen wichtigen Schlag gegen eine terroristische Vereinigung und sprach, ihrem eigenen Stil entsprechend, von einem „Abgrund terroristischer Bedrohung!“ Ganz Europa schaute sich in den Medien dieses Spektakel an und rieb sich anschließend verblüfft die Augen. Alte Beamte, Rentner, teilweise am Rollator gehend, wurden da vorgeführt. Kein Wunder, das man sich ausserhalb der Republik bereits über die „Rollator-Revolution“ lustig machte.
Und heute, mehr als 1.200 Tage – also über dreieinhalb Jahre – sitzen einige der Angeklagten inzwischen in Untersuchungshaft. Wie rechtmässig ist das denn? Diese Frage drängt sich jetzt angesichts dieser sogenannten Reichsbürger-Prozesse immer stärker auf. Verhandelt wird an den Standorten Frankfurt am Main, Stuttgart und München. Beteiligte Strafverteidiger sprechen mittlerweile von Verfahren, die albtraumhafte Züge angenommen hätten.
Es geht mir nicht darum, die Ideologie der sogenannten Reichsbürger zu beurteilen oder gar zu verharmlosen. Ihre Vorstellungen über den deutschen Staat, ihre Verschwörungserzählungen und ihre politischen Fantasien sind teilweise absurd. Hinzu kommt, dass einzelne Mitglieder Waffen horteten, Feindeslisten anlegten und sogar Erkundungen des Bundestages für eine mögliche militärische Aktion durchführten.
Jedoch stellt sich – zumindest für mich – eine andere, zentrale Frage: Reicht das aus, um eine Untersuchungshaft über Jahre hinweg zu rechtfertigen?
Zwischen gefährlicher Ideologie und realer Bedrohung
Der zentrale strafrechtliche Vorwurf gegen die „Gruppe Reuß“ lautet auf Bildung einer terroristischen Vereinigung mit dem Ziel, die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands zu beseitigen.
Das deutsche Terrorismusstrafrecht wurde ursprünglich geschaffen, um Organisationen wie die RAF, zu bekämpfen, also Gruppen, die tatsächlich Anschläge verübten und zahlreiche Menschen ermordeten.
Die Reichsbürger-Gruppe unterschied sich davon allerdings in einem wesentlichen Punkt: Nach bisherigem Kenntnisstand blieb sie weitgehend in einer Welt aus Verschwörungserzählungen, Fantasien und unrealistischen Erwartungen gefangen. Nach den Ermittlungen sollten eigene Aktionen sogar erst beginnen, wenn eine angebliche Allianz aus amerikanischen, russischen oder chinesischen Streitkräften – teilweise ergänzt um außerirdische Mächte – den Umsturz eingeleitet hätte. Diese Vorstellungen wirken eher wie Ausdruck einer Parallelrealität, als eines unmittelbar bevorstehenden Staatsstreichs. Ferner gilt es, zu bedenken, dass sich ein Grossteil der Angeklagten bereits im Rentenalter befand und gesundheitlich angeschlagen war. Daher der kam der Spott über die „Rollator-Revoluzzer“!
Der Rechtsstaat wird am schwierigen Fall gemessen
Gerade deshalb steht nun weniger die Ideologie der Angeklagten im Mittelpunkt, als vielmehr das Verhalten des Rechtsstaates selbst. Die Untersuchungshaft dient nach deutschem Recht nicht der Bestrafung, sondern sie soll Flucht verhindern, Verdunklungsgefahr ausschließen oder die Allgemeinheit vor unmittelbar drohenden Straftaten schützen. Deshalb verlangt das Gesetz ausdrücklich, dass ihre Dauer verhältnismäßig bleiben muss.
Hier muss nun die Frage erlaubt sein, warum es überhaupt mehr als ein Jahr dauerte, bis die Anklage am 11. Dezember 2023 erhoben wurde, obwohl die Beschuldigten bereits seit dem 7. Dezember 2022 in Untersuchungshaft saßen? Somit sind zwischen der spektakulären Großrazzia vom 7. Dezember 2022 und der Anklageerhebung 369 Tage vergangen. Also ein ganzes Jahr, in dem zahlreiche Beschuldigte bereits in Untersuchungshaft saßen. Wenn Beschuldigte jedoch über Jahre hinweg in Untersuchungshaft verbleiben und sich die Verfahren immer weiter hinziehen, stellt sich zwangsläufig die Frage, ob das Prinzip der Verhältnismässigkeit noch gewahrt wird.
Mehrere Verteidiger berichten inzwischen von einer erheblichen Vorverurteilung ihrer Mandanten in der Öffentlichkeit. Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass manche Angeklagte bereits länger in Untersuchungshaft sitzen, als eine mögliche Freiheitsstrafe am Ende überhaupt betragen könnte. Ob diese Einschätzungen zutreffen, werden letztlich die Gerichte entscheiden müssen. Die Fragen selbst sind jedoch legitim.
Ein Präzedenzfall für die Justiz
Beobachter, wie die langjährige Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen, sehen deshalb weniger die Angeklagten als eigentlichen Prüfstein, sondern den Umgang der Justiz mit diesem Verfahren.
Denn ein Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht dadurch, dass er nur gegenüber sympathischen oder allgemein akzeptierten Personen rechtsstaatliche Maßstäbe einhält. Seine eigentliche Bewährungsprobe beginnt dort, wo er Menschen gegenübersteht, deren Ansichten große Teile der Gesellschaft ablehnen.
Erschwerend kommt hinzu, dass kaum renommierte, erfahrene Strafverteidiger hier involviert sind, da es für sie in diesen Prozessen kaum Meriten zu verdienen gibt. Das heisst, es werden vom Gericht Pflichtverteidiger gestellt. Wie allgemein bekannt, handelt es sich dabei meist um Berufseinsteiger mit relativ wenig Erfahrung, also nicht gerade die Kathegorie Juristen, die in einem solchen Prozess notwendig wären.
Wenn der Rechtsstaat gerade bei den Menschen, die kaum jemand verteidigen will, seine eigenen Maßstäbe aufweicht, verliert er einen Teil seiner Glaubwürdigkeit.
Wer kontrolliert eigentlich noch die Justiz?
Es geht längst nicht mehr nur um die sogenannten Reichsbürger.
Es geht auch um eine andere grundsätzliche Frage: Kann der deutsche Rechtsstaat Menschen jahrelang in Untersuchungshaft halten, obwohl am Ende möglicherweise eine geringere Freiheitsstrafe verhängt wird?
Sollte sich dies bewahrheiten, wäre Untersuchungshaft faktisch zu einer Vorstrafe geworden und genau das soll sie nach deutschem Recht eben nicht sein. Besonders irritierend erscheint der Fall eines ehemaligen Kriminalbeamten. Nach Angaben seines Verteidigers sitzt er inzwischen länger in Untersuchungshaft, als eine zu erwartende Freiheitsstrafe überhaupt dauern könnte. Sollte dies zutreffen, stellt sich zwangsläufig die nächste Frage: Wo bleibt die richterliche Kontrolle?
Untersuchungshaft wird regelmäßig überprüft. Sie muss immer wieder von Richtern bestätigt werden. Sie ist also kein Automatismus. Damit drängt sich eine unbequeme Frage auf:
Wenn jeder einzelne Richter die Fortdauer genehmigt, wer schützt den Bürger eigentlich vor Fehlentwicklungen innerhalb der Justiz selbst?
Im Anschluss daran kommt sofort die Anschlussfrage: „Wozu gibt es eigentlich Oberlandesgerichte, den Bundesgerichtshof und letztlich sogar das Bundesverfassungsgericht?„ Wenn Verfahren über Jahre laufen und Untersuchungshaft immer weiter verlängert wird, müsste man erwarten, dass spätestens höhere Instanzen korrigierend eingreifen. Tun sie das nicht, oder halten auch sie dieses Vorgehen für rechtsstaatlich gar für unbedenklich?
Fazit
Niemand muss Verständnis für die Ideen der Reichsbürger aufbringen. Wer Gewalt vorbereitet oder den Staat mit Waffen bekämpfen will, muss sich vor Gericht verantworten.
Genau so gilt jedoch auch:
- Der Rechtsstaat darf seine eigenen Maßstäbe nicht aufgeben, nur weil die Angeklagten unpopulär sind.
- Der Rechtsstaat wird nicht daran gemessen, wie er mit Unschuldigen umgeht.
- Er wird daran gemessen, wie er mit denjenigen umgeht, die fast jeder verachtet.
Grundrechte sind keine Belohnung für Wohlverhalten. Sie gelten gerade dann, wenn ihre Verteidigung unbequem wird.
Es geht hier bei weitem nicht mehr um die Reichsbürger, jedoch muss in diesem Fall die folgende Frage zwingend aufgeworfen werden:
Ist die deutsche Justiz in diesem Fall eine Gefahr für den Rechtsstaat?
- Hat die deutsche Justiz ihr Augenmaß verloren?
- Gerät der Rechtsstaat aus dem Gleichgewicht?
- Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure?
- Wenn Richter keine Grenzen mehr kennen, wer setzt ihnen Grenzen?
- Wird Untersuchungshaft zunehmend zur Vorstrafe?
Deshalb muss für diesen Fall gelten:
Der Rechtsstaat darf seine eigenen Maßstäbe nicht aufgeben, nur weil die Angeklagten unpopulär sind!
