Die etablierten Parteien verlieren deutlich, die AfD springt von 4,6 auf 15,9 Prozent. Gleichzeitig wurden einzelne AfD-Kandidaten gar nicht erst zur Direktwahl zugelassen. Ein Triumph der wehrhaften Demokratie, oder ein Verfahren, das am Ende genau jene Partei stärker macht, die es eigentlich begrenzen soll?
Nicht die Wähler entschieden über ihre Eignung, sondern Wahlausschüsse, unter Einbeziehung von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes. Das mag rechtlich zulässig sein. Aber ist es politisch klug? Und vor allem, was richtet ein solches Verfahren mit dem Vertrauen in die Demokratie an?
Die niedersächsische Kommunalwahl vom 13. September 2026 hat eine Botschaft, die sich nur schwer kleinreden lässt. CDU: 27,2 Prozent, ein Minus von 4,5 Punkten. SPD: 24,6 Prozent, minus 5,4. Grüne: 14,1 Prozent, minus 1,8. FDP: 3,7 Prozent, minus 2,8. Und die AfD? 15,9 Prozent! Bei der vorangegangenen Kommunalwahl waren es rund 4,6 Prozent. Die Partei hat ihren Stimmenanteil damit nicht nur verdoppelt, sondern auf etwa das Dreieinhalbfache gesteigert. Das ist kein kleiner Protestausschlag mehr. Das ist ein donnerndes politisches Signal.
Man kann die AfD ablehnen. Man kann ihr Programm kritisieren, ihre Politiker unerträglich finden und manche ihrer Äußerungen für gefährlich halten. Aber irgendwann muss sich eine Demokratie der unangenehmen Frage stellen, warum immer mehr Bürger diese Partei wählen?
Die bequemste, aber auch blödsinnigste Antwort lautet seit Jahren stets gleich, nämlich weil die AfD radikal sei. Die schwierigere, aber weitaus sinnvollere Antwort wäre, dass immer mehr Menschen von den anderen Parteien nicht mehr erreicht werden.
Die Verlierer sitzen in der politischen Mitte
Besonders bemerkenswert ist deshalb nicht allein der Erfolg der AfD, sondern die Gleichzeitigkeit der Entwicklung. CDU, SPD, Grüne und FDP verlieren allesamt Stimmenanteile. SPD und CDU zusammen büßen fast zehn Prozentpunkte ein. Die AfD gewinnt 11,3 hinzu. Das lässt sich beim besten Willen kaum noch als zufällige kommunale Verschiebung abtun. Noch bemerkenswerter wird es, wenn man bedenkt, dass Niedersachsen keineswegs zu den klassischen Hochburgen der AfD gehört. Hier reden wir nicht über Thüringen oder Sachsen, sondern über ein westdeutsches Flächenland mit jahrzehntelang starken Strukturen von SPD und CDU.
Jetzt sollte auch dem letzten Parteisoldaten klar geworden sein, dass Die AfD in Niedersachsen zumindest kommunal angekommen ist und damit beginnt die eigentlich spannende Frage dieser Wahl.
Demokratie bedeutet auch, eine Wahl verlieren zu können
Vor der Kommunalwahl wurden mehrere AfD-Bewerber für Bürgermeister- und Landratsämter nicht zugelassen. Bei vier Kandidaten blieb es endgültig dabei. Hier muss man jedoch sauber unterscheiden. Die knapp 2.700 AfD-Kandidaturen insgesamt wurden nahezu vollständig zugelassen. Deshalb wäre es falsch zu behaupten, die AfD hätte ohne die Ausschlüsse bei den landesweiten Kreiswahlen zwangsläufig deutlich mehr als ihre 15,9 Prozent erreicht.
Aber bei den betroffenen Direktwahlen lässt sich eine andere Frage überhaupt nicht mehr beantworten, nämlich, wie die Bürger entschieden hätten, wenn sie die Wahl gehabt hätten? Wir wissen es nicht und wir werden es nie wissen. Und genau darin liegt das demokratische Problem.
Niedersachsen hat 2026 ein neues mehrstufiges Prüfverfahren geschaffen. Böse Zungen benennen es als das AfD-Verhinderungsgesetz! Bestehen Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers, kann die Kommunalaufsicht eingeschaltet werden. Dabei können auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einfließen. Die endgültige Entscheidung trifft zwar der jeweilige Wahlausschuss und nicht das Innenministerium oder der Verfassungsschutz. Formal ist diese Unterscheidung wichtig, politisch jedoch beseitigt sie das Problem aber nicht.
Wer kontrolliert eigentlich den Kontrolleur?
Der niedersächsische Verfassungsschutz ist keine unabhängige vierte Staatsgewalt. Er untersteht dem Innenministerium. Und damit entsteht zumindest der Anschein einer problematischen Konstellation. Eine Behörde im Geschäftsbereich eines politisch geführten Ministeriums sammelt Erkenntnisse über Angehörige einer Oppositionspartei. Diese Erkenntnisse können in ein Verfahren einfließen, an dessen Ende Kandidaten dieser Partei von einer Wahl ausgeschlossen werden. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass die Gutachten deshalb falsch oder „bestellt“ wären. Für die Behauptung eines willfährigen Gefälligkeitsgutachtens müsste man Beweise vorlegen, aber eine Demokratie darf sich nicht nur fragen, ob ein Verfahren juristisch konstruiert werden kann. Sie muss sich auch fragen, wie dieses Verfahren auf die Bürger wirkt und hier beißt sich nun die Katze in den Schwanz.
Der Staat erklärt eine Partei, beziehungsweise Teile von ihr zum Beobachtungsfall. Erkenntnisse des Verfassungsschutzes tragen zu Zweifeln an einzelnen Kandidaten bei. Diese Kandidaten werden nicht zugelassen. Ihre Anhänger sehen darin den Beweis dafür, dass „das System“ ihre Partei bekämpfe und wählen die AfD beim nächsten Mal erst recht. Das Ergebnis vom Sonntag liefert dafür Anschauungsmaterial in Echtzeit!
Gerichte haben die Ausschlüsse zunächst nicht gestoppt
Zur Fairness gehört jedoch auch diese Seite der Geschichte. Die betroffenen AfD-Politiker haben sich gegen ihre Nichtzulassung juristisch gewehrt. Sie scheiterten mit ihren Eilanträgen. Im Fall des für die Landratswahl in Friesland vorgesehenen Martin Sichert stellte das Verwaltungsgericht Oldenburg fest, dass nicht allein dessen AfD-Mitgliedschaft oder die Einstufung der Partei herangezogen worden seien. Berücksichtigt worden seien vielmehr auch ihm persönlich zurechenbare öffentliche Äußerungen und Aktivitäten. Auch das Gericht stellte klar, dass der Wahlausschuss nicht an die Einschätzung des Landes gebunden war.
Wer seriös über diese Wahl schreibt, darf diesen Teil nicht unterschlagen. Aber damit ist die politische Grundsatzfrage noch lange nicht erledigt. Rechtsstaatlichkeit bedeutet nicht nur, dass ein Verwaltungsgericht eine Entscheidung im Eilverfahren nicht beanstandet. Demokratie lebt ebenso vom Vertrauen darauf, dass politische Auseinandersetzungen möglichst an der Wahlurne entschieden werden.
Wie viel Demokratie verträgt die Demokratie?
Natürlich muss eine Demokratie sich gegen ihre Feinde verteidigen können. Das Grundgesetz kennt ausdrücklich das Konzept der wehrhaften Demokratie. Aber gerade deshalb müssen die Hürden außerordentlich hoch sein. Sobald staatliche Institutionen darüber entscheiden, welche Kandidaten einer legalen und nicht verbotenen Partei den Bürgern überhaupt zur Wahl gestellt werden dürfen, wird aus einer juristischen Frage zwangsläufig eine demokratiepolitische. Die AfD ist nicht verboten und über ein Parteienverbot entscheidet in Deutschland auch nicht ein Innenministerium, kein Verfassungsschutz und kein kommunaler Wahlausschuss, sondern letztlich das Bundesverfassungsgericht. Deshalb sollte eine Demokratie äußerst vorsichtig damit umgehen, den Bürgern politische Entscheidungen vorwegzunehmen. Eventuell hätte einer der ausgeschlossenen Kandidaten verloren, möglicherweise sogar haushoch. Vielleicht hätte er auch gewonnen. Wir wissen es nicht, aber wäre es nicht gerade das Wesen einer Demokratie gewesen, die Bürger darüber entscheiden zu lassen?
15,9 Prozent trotz allem
Das größte Paradox dieser Wahl besteht darin, dass der Versuch, die Demokratie vor Extremismus zu schützen, politisch genau denjenigen nutzen könnte, gegen die er sich richtet. Die AfD steht nun bei 15,9 Prozent. Dies nicht in Sachsen, Thüringen oder Brandenburg, sondern in Niedersachsen. Die traditionellen Altparteien können darauf erneut mit Abgrenzung, Verfassungsschutz, Brandmauer und Verfassungstreueprüfungen reagieren, oder sie könnten sich endlich der wesentlich unangenehmeren Frage stellen, warum laufen ihnen die Wähler davonlaufen?
Eine Demokratie wird nicht dadurch stark, dass möglichst wenige unerwünschte Kandidaten auf einem Wahlzettel stehen. Sie wird stark, wenn ihre Bürger darauf vertrauen, dass ihre Stimme tatsächlich etwas verändern kann. Der gestrige Wahlabend sollte deshalb weniger Anlass sein, über die AfD zu rätseln, Schuld zuzuweisen und den Wutbürger zu diskreditieren. CDU, SPD, Grüne und FDP sollten vielmehr vor dem Spiegel stehen und sich selbst hinterfragen. 15,9 Prozent für die AfD sind nicht nur ein Ergebnis der AfD, sondern sie sind auch ein Zeugnis, das die niedersächsischen Wähler den anderen Parteien ausgestellt haben.
Und das Zeugnis ist mehr als eindeutig!
